Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 12.03.2024
Die Pfälzische Pensionsanstalt (PPA) ist bemüht, die Webseiten des Serviceportals (portal.ppa-duew.de) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP teilweise vereinbar. Die gute Zugänglichkeit wurde in einer unabhängigen WCAG-Konformitätsprüfung überprüft.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Die allgemeine Suche ist zwar bedienbar, aber die Vorschlagsliste bereitet Probleme bei der Nutzung in Assistenztechnologien.
- Das Karussell zeigt gute Ansätze, aber für eine barrierefreie Nutzung fehlen noch ein paar Aspekte.
- Das Time-Out und vor allem die Schaltfläche zur Verlängerung der Sitzung wird über eine in Screenreadern nicht wahrnehmbare Meldung angezeigt.
- Die linke Navigation in der Hilfe weist Probleme auf. Die Einträge lassen sich nicht immer ausklappen.
- Die Registernavigationen bei „Einzelheiten“ in der Hilfe entsprechen nicht den Vorgaben für barrierefreie Registernavigationen. Auch die nachfolgenden Prozesse über Overlays und Dialogfenster weisen leichte Probleme auf. Das Ergebnis (die Vergleichsfunktion) ist nicht barrierefrei.
- Bei den Seminaren stellen einige Filterfunktionen (Comboboxen und Datumsfelder) Probleme dar. Diese sind in Screenreadern nicht nutzbar.
- Um ein Seminar zu buchen, muss eine Checkbox aktiviert werden. Diese wurde auf unzulässiger Weise durch eine Grafik ersetzt und ist in Screenreadern immer „nicht aktiviert“ und somit nicht nutzbar.
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
- Ein Prüfbericht mit genauen Angaben zu den Fundstellen liegt der PPA vor.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Nicht anwendbar.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Nicht anwendbar.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von portal.ppa-duew.de auffallen, können Sie uns jederzeit mit einer E-Mail unter Service.Portal.Admin@ppa-duew.de kontaktieren.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von portal.ppa-duew.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:
Ellen Kubica
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de